Schritte zur Buchung chritte zur Buchung

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Landesverbandes Urlaub auf dem Bauernhof in Bayern.

Fuer den Aufruf der neuen Webseiten klicken Sie bitte hier.


Um es Ihnen so angenehm wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen verschiedene Wege an, sich über die Angebote unserer Vermieter zu informieren.

Gezielte Suche eines
Bauernhofs nach Gebieten und Kriterien über die Internet-Suchdatenbank
Nachschlagen im kostenlosen Katalog, den sie hier anfordern können, falls Sie in aller Ruhe nach einem Ferienziel suchen möchten. Beratung am Telefon zu unseren Geschäftszeiten von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr durch unsere Hauptgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 089/544799950
Buchungsanfrage bei einem Anbieter       


Angebotserstellung und Zusendung von Hof- und Ortsprospekten, falls erwünscht


Reservierung bei den Vermietern       



 Die Geschenkidee  Gültigkeitsdauer
Die Preise der Anbieter gelten bis zum Ende des Jahres 2012.

 Reise-Rücktrittsversicherung
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

Sie erhalten diese mit Ihrer Reservierungsbestätigung von Ihrem Vermieter.


Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag     

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Ferienhauses dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen.
    1. Der Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof" ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    2. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.